Schutzrechte · Patentanwalt Körner
👔 Arbeitnehmer-Erfinder-Recht
Rechte und Pflichten bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Was ist das Arbeitnehmer-Erfinder-Recht?
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt die Rechte und Pflichten bei technischen Erfindungen, die Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses machen. Es schafft einen fairen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und dem Recht des Arbeitnehmers, an seiner Erfindung beteiligt zu werden.
Arten von Erfindungen
🏭 Diensterfindung
- Erfindung während der Beschäftigung gemacht
- Aus der Tätigkeit im Betrieb entstanden, oder
- Beruht maßgeblich auf Erfahrungen des Betriebs
- → Arbeitgeber hat Anspruch auf Inanspruchnahme
🆓 Freie Erfindung
- Hat nichts mit dem Tätigkeitsbereich zu tun
- Beruht nicht auf betrieblichen Kenntnissen
- → Arbeitnehmer behält alle Rechte
- Muss aber dem Arbeitgeber gemeldet werden!
Ablauf bei einer Diensterfindung
Schritt 1: Meldung durch den Arbeitnehmer
Die Erfindung muss unverzüglich und schriftlich an den Arbeitgeber gemeldet werden – mit technischem Problem, Lösung und Entstehungsgeschichte, damit der Arbeitgeber die Schutzfähigkeit prüfen kann.
Schritt 2: Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber (Frist: 4 Monate)
Der Arbeitgeber hat nach Eingang der vollständigen Meldung 4 Monate Zeit zu entscheiden: Inanspruchnahme (Arbeitgeber übernimmt die Rechte), Freigabe (Arbeitnehmer behält alle Rechte) oder Stillschweigen – nach 4 Monaten gilt die Erfindung automatisch als in Anspruch genommen!
Schritt 3: Nach der Inanspruchnahme
Der Arbeitgeber wird Inhaber der Erfindung und entscheidet über die Schutzrechtsanmeldung. Der Arbeitnehmer erhält eine angemessene Vergütung – unabhängig davon, ob ein Schutzrecht angemeldet wird.
Vergütung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nimmt:
💰 Erfindungswert
Der wirtschaftliche Nutzen für den Arbeitgeber (Lizenzeinnahmen, ersparte Lizenzgebühren, Umsatzvorteile).
📊 Anteilfaktor
Anteil des Arbeitnehmers (2–20 %), abhängig von Aufgabe, Stellung im Betrieb und persönlichem Beitrag.
👥 Miterfinder
Bei mehreren Erfindern wird die Gesamtvergütung entsprechend den jeweiligen Anteilen aufgeteilt.
Beispiel: Erfindungswert 100.000 € × Anteilfaktor 10 % = 10.000 € Vergütung
Typische Situationen – wer braucht Beratung?
🏢 Als Arbeitgeber
- Erfindungsmeldungen fristgerecht prüfen
- Schutzrechtsstrategie entwickeln
- Vergütung fair und rechtssicher berechnen
- 4-Monats-Frist einhalten
👨💼 Als Arbeitnehmer
- Erfindung vollständig und rechtzeitig melden
- Vergütungsanspruch prüfen und geltend machen
- Bei Freigabe: Eigene Schutzrechte anmelden
- Schiedsstelle bei Uneinigkeit anrufen
Ungefähre Kostenrahmen
| Leistung | Ungefährer Kostenrahmen |
|---|---|
| Beratung Erfindungsmeldung (Arbeitnehmer) | 500 – 1.500 € |
| Prüfung Erfindungsmeldung (Arbeitgeber) | 800 – 2.000 € |
| Vergütungsberechnung | 1.000 – 3.000 € |
| Schutzrechtsstrategie (Patent/Gebrauchsmuster) | 1.500 – 4.000 € |
| Vertretung vor der Schiedsstelle | 3.000 – 8.000 € |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein – nur technische Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sein könnten. Im Zweifel lieber einmal zu viel melden als eine Pflichtverletzung riskieren.
Das Unterlassen ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber kann die Erfindung dennoch in Anspruch nehmen – Sie verlieren Ihre Rechte ohne Vergütung zu erhalten.
Ja! Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Vergütung frei vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schiedsstelle beim DPMA angerufen werden.
Nach Ablauf der Frist gilt die Erfindung automatisch als in Anspruch genommen – auch ohne ausdrückliche Erklärung. Gleichzeitig entsteht der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.
Ja! Der Vergütungsanspruch ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Schutzrecht anmeldet. Entscheidend ist allein der wirtschaftliche Nutzen der Erfindung.
Eine Erfindung ist frei, wenn sie außerhalb des Tätigkeitsbereichs liegt und nicht auf betrieblichen Kenntnissen beruht. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung, da die Abgrenzung oft schwierig ist.
Zusammenfassung
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft klare Regeln – aber in der Praxis gibt es viele Fallstricke bei Fristen, Meldepflichten und der Vergütungsberechnung. Ich berate Sie gerne zu Einordnung von Erfindungen, Erfindungsmeldungen, Vergütungsberechnung, Schiedsstelle und Erfindungsmanagement.