Schutzrechte

✏️ Designs

Ästhetische Produktgestaltung rechtlich schützen – national und international

Beratung zu unterschiedlichen Produktgestaltungen durch Patentanwalt Peter Körner in Hannover
KI-Symbolbild

Was ist ein Design?

Ein eingetragenes Design schützt das sichtbare Erscheinungsbild eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Maßgeblich können insbesondere Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe sein. Geschützt wird die konkret wiedergegebene Gestaltung, nicht eine technische Funktion als solche.

💡 Typische Anwendungsfälle: Produkt- und Verpackungsgestaltung, Mode, Schmuck, Möbel, Fahrzeugdesign sowie grafische Benutzeroberflächen, Icons, Animationen und andere sichtbare digitale Gestaltungselemente.

Voraussetzungen für Designschutz

  1. Neuheit: Vor dem maßgeblichen Anmelde- beziehungsweise Prioritätstag darf grundsätzlich kein identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein.
  2. Eigenart: Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck vorbekannter Designs unterscheiden.
  3. Eindeutige Wiedergabe: Die eingereichten Darstellungen müssen die Merkmale, für die Schutz beansprucht wird, klar erkennen lassen.
⚠️ Besondere Sichtbarkeitsregel: Die Sichtbarkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist keine allgemeine Voraussetzung für jedes Design. Sie ist insbesondere bei Bauelementen komplexer Erzeugnisse relevant: Das eingebaute Bauelement muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleiben, und die sichtbaren Merkmale müssen selbst neu sein und Eigenart besitzen.

Design und andere Schutzrechte

Schutzrecht Schutzobjekt Schutzdauer Typischer Einsatz
Design Sichtbares Erscheinungsbild Bis zu 25 Jahre Produktgestaltung, Form, Farbe, digitale Gestaltung
Patent Technische Erfindung Bis zu 20 Jahre Technische Lösungen und Funktionen
Marke Kennzeichen, etwa Name oder Logo Unbegrenzt verlängerbar Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen
Urheberrecht Persönliche geistige Schöpfung Regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Künstlerische und gestalterische Werke
💡 Kombinationsschutz: Ein Produkt kann gleichzeitig durch verschiedene Rechte geschützt sein, beispielsweise durch ein Design für die Gestaltung, ein Patent für eine technische Lösung und eine Marke für Name oder Logo.

Nationale, europäische und internationale Designanmeldungen

🇩🇪 Eingetragenes deutsches Design (DPMA)

  • Schutzgebiet: Deutschland
  • Schutzdauer: zunächst 5 Jahre, verlängerbar bis auf höchstens 25 Jahre
  • Amtliche Anmeldegebühr: elektronisch mindestens 60 €; in Papierform mindestens 70 €
  • Das DPMA prüft vor der Eintragung insbesondere formelle Voraussetzungen, nicht aber umfassend Neuheit und Eigenart

🇪🇺 Eingetragenes EU-Design (EUIPO)

  • Schutzgebiet: gesamte Europäische Union
  • Schutzdauer: zunächst 5 Jahre, verlängerbar bis auf höchstens 25 Jahre
  • Amtliche Anmeldegebühr für ein Design: 350 €
  • Amtliche Gebühr für jedes weitere Design einer Mehrfachanmeldung: 125 €

🇪🇺 Nicht eingetragenes EU-Design

  • Entsteht ohne Anmeldung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Schutzdauer: 3 Jahre ab der ersten öffentlichen Zugänglichmachung in der Europäischen Union
  • Schutz gegen Nachahmung, nicht gegen unabhängig geschaffene parallele Gestaltungen

🌍 Internationale Registrierung nach dem Haager System

  • Zentrale internationale Anmeldung mit Benennung ausgewählter Vertragsparteien
  • Kein einheitliches „Welt-Design“; Schutz und Prüfung richten sich in den benannten Gebieten nach den jeweils anwendbaren Regeln
  • Gebühren hängen unter anderem von Zahl der Designs, Darstellungen und benannten Vertragsparteien ab

Mehrfach- beziehungsweise Sammelanmeldung

Mehrere Designs können in einer Anmeldung zusammengefasst werden. Beim DPMA sind grundsätzlich bis zu 100 Designs möglich. Die elektronische Gebühr beträgt 6 € je Design, mindestens jedoch 60 €; bei Einreichung in Papierform 7 € je Design, mindestens jedoch 70 €. Beim EUIPO beträgt die Gebühr für das erste Design 350 € und für jedes weitere Design einer Mehrfachanmeldung 125 €.

💡 Hinweis: Die einzelnen Designs einer Sammel- oder Mehrfachanmeldung bleiben rechtlich selbstständige Schutzrechte. Ihre Darstellungen sollten deshalb für jedes Design sorgfältig festgelegt werden.

Das nicht eingetragene EU-Design

✅ Vorteile

  • Keine Anmeldung und keine Anmeldegebühr
  • Schutz kann unmittelbar mit der maßgeblichen Offenbarung entstehen
  • Kann für kurzlebige Produktgestaltungen interessant sein

⚠️ Einschränkungen

  • Nur drei Jahre Schutzdauer
  • Schutz setzt eine Nachahmung voraus
  • Kein Schutz gegen unabhängige Parallelentwicklungen
  • Entstehung, Offenbarungszeitpunkt und Nachahmung können im Streitfall beweisbedürftig sein

Ungefähre Kostenrahmen

Leistung Ungefährer Kostenrahmen
DE-Designanmeldung (1 Design) 500 – 1.000 €
DE-Sammelanmeldung (bis 10 Designs) 800 – 1.500 €
EU-Designanmeldung (1 Design) 700 – 1.200 €
EU-Mehrfachanmeldung (bis 10 Designs) 1.200 – 2.000 €
Internationale Registrierung (Haager System) 1.500 – 3.000 €
Verlängerung Abhängig von Schutzgebiet und Verlängerungsperiode
⚠️ Hinweis: Die Kostenrahmen für anwaltliche Leistungen sind unverbindliche Richtwerte. Amtliche Gebühren und der Bearbeitungsaufwand hängen von Anmeldeweg, Zahl der Designs, Schutzgebiet und Einzelfall ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau schützt ein Design?

Geschützt wird das in den eingereichten Darstellungen wiedergegebene Erscheinungsbild. Der Schutzumfang richtet sich nach dem Gesamteindruck und nicht nach einer abstrakten Gestaltungsidee oder der technischen Funktion als solcher.

Können auch digitale Produkte und Benutzeroberflächen geschützt werden?

Grundsätzlich ja. Grafische Benutzeroberflächen, Icons, grafische Symbole sowie animierte oder wechselnde sichtbare Gestaltungsmerkmale können designfähig sein. Die technische Funktion oder die bloße Nutzererfahrung als solche wird dadurch nicht geschützt.

Kann ich mein Design vor der Anmeldung veröffentlichen?

Im deutschen und europäischen Designrecht kann für bestimmte eigene Offenbarungen eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist greifen. Dennoch ist eine Anmeldung vor der Veröffentlichung regelmäßig sicherer, insbesondere weil andere Staaten keine entsprechende Schonfrist kennen müssen und Beweisfragen vermieden werden.

Was ist eine Sammel- oder Mehrfachanmeldung?

Dabei werden mehrere rechtlich selbstständige Designs in einer Anmeldung zusammengefasst. Beim DPMA können grundsätzlich bis zu 100 Designs enthalten sein.

Wie lange ist ein eingetragenes Design gültig?

Der Schutz beginnt mit einer fünfjährigen Schutzperiode und kann in weiteren Fünfjahresperioden auf insgesamt höchstens 25 Jahre verlängert werden. Die erforderlichen Verlängerungsgebühren müssen rechtzeitig gezahlt werden.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Designverletzung?

Je nach Sachverhalt können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Beseitigung beziehungsweise Vernichtung in Betracht kommen. Voraussetzungen und Umfang müssen im Einzelfall geprüft werden.

Zusammenfassung

Designschutz kann die sichtbare Gestaltung physischer und digitaler Erzeugnisse sichern. Entscheidend sind eine geeignete Anmeldestrategie und Darstellungen, die den gewünschten Schutzgegenstand eindeutig wiedergeben. Ich berate Sie gerne zu Schutzfähigkeit, Darstellungen, deutschen und europäischen Anmeldungen, Mehrfachanmeldungen sowie zur Kombination mit Patent-, Marken- und Urheberrecht.