Designs – Patentanwaltskanzlei Dipl.-Ing. Peter Körner
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Schutzrechte · Patentanwalt Körner

✏️ Designs

Ästhetische Produktgestaltung rechtlich schützen – national und international

Was ist ein Design?

Ein Design ist ein Schutzrecht für das äußere Erscheinungsbild von Erzeugnissen – Form, Linien, Konturen, Farben, Oberflächenstruktur und Verzierungen. Es schützt nicht die Funktion, sondern das visuelle Erscheinungsbild.

💡 Typische Anwendungsfälle: Industriedesign, Produktgestaltung, Verpackungsdesign, Mode, Schmuck, Möbel, Fahrzeugdesign, Benutzeroberflächen (UI/UX).

Voraussetzungen für Designschutz

  1. Neuheit: Das Design darf vor dem Anmeldetag nicht öffentlich bekannt gewesen sein.
  2. Eigenart: Das Erscheinungsbild muss sich von anderen bekannten Designs unterscheiden.
  3. Sichtbarkeit: Das Design muss bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbar sein.

Design vs. andere Schutzrechte

SchutzrechtSchutzobjektSchutzdauerTypischer Einsatz
DesignÄußeres ErscheinungsbildMax. 25 JahreProduktgestaltung, Form, Farbe
PatentTechnische ErfindungMax. 20 JahreNeue technische Funktion
MarkeKennzeichen (Name, Logo)Unbegrenzt verlängerbarUnternehmenskennzeichen
UrheberrechtSchöpferisches Werk70 Jahre nach TodKunstwerke (entsteht automatisch)
💡 Kombischutz: Ein Produkt kann als Design (Gehäuseform), Patent (technische Funktionen) und Marke (Name, Logo) gleichzeitig geschützt werden.

Nationale und internationale Designanmeldungen

🇩🇪 Deutsches Design (DPMA)

  • Schutzgebiet: Deutschland  ·  Schutzdauer: 5 Jahre (max. 25 Jahre)
  • Kosten: 70 € (1 Design)  ·  Eintragung: 2–4 Monate (keine Sachprüfung)

🇪🇺 Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EUIPO)

  • Schutzgebiet: Gesamte EU  ·  Schutzdauer: 5 Jahre (max. 25 Jahre)  ·  Kosten: 350 € (1 Design)
  • Nicht eingetragenes Gemeinschaftsdesign: 3 Jahre kostenloser Schutz ab Veröffentlichung

🌍 Internationales Design (Haager System)

  • Schutz in bis zu 93 Ländern  ·  Grundgebühr 397 CHF + designabhängige Gebühren

Sammelanmeldung

Mehrere Designs in einer Anmeldung – DPMA bis zu 100 Designs (70 € erstes + 7 € je weiteres). Besonders attraktiv für Produktlinien, Kollektionen und saisonale Entwürfe.

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsdesign

✅ Vorteile

  • Kostenlos, automatisch
  • Sofortiger Schutz ab Veröffentlichung
  • Ideal für schnelllebige Mode/Trends

⚠️ Einschränkungen

  • Nur 3 Jahre Schutzdauer
  • Nur gegen absichtliches Kopieren
  • Kein Schutz gegen unabhängige Schöpfungen

Ungefähre Kostenrahmen

LeistungUngefährer Kostenrahmen
DE-Design Anmeldung (1 Design)500 – 1.000 €
DE-Sammelanmeldung (bis 10 Designs)800 – 1.500 €
EU-Gemeinschaftsdesign (1 Design)700 – 1.200 €
EU-Sammelanmeldung (bis 10 Designs)1.200 – 2.000 €
Internationales Design (Haager System)1.500 – 3.000 €
Verlängerung (alle 5 Jahre)300 – 600 € pro Verlängerung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau schützt ein Design?

Das äußere Erscheinungsbild: Form, Linien, Farben, Oberfläche. Nicht die Funktion – dafür wäre ein Patent zuständig.

Schützt das Design auch digitale Produkte und Benutzeroberflächen?

Ja! Icons, grafische Symbole und UI-Design können als Design geschützt werden – relevant für Softwareunternehmen und App-Entwickler.

Kann ich mein Design vor der Anmeldung veröffentlichen?

Es gilt eine 12-monatige Neuheitsschonfrist für eigene Veröffentlichungen (EU und DE). Empfehlung: Erst anmelden, dann veröffentlichen.

Was ist eine Sammelanmeldung?

Mehrere Designs in einer Anmeldung – spart Zeit und Geld. Bei DPMA bis zu 100 Designs möglich.

Wie lange ist ein Design gültig?

Jeweils 5 Jahre, verlängerbar in 5-Jahres-Schritten bis max. 25 Jahre.

Was passiert, wenn jemand mein Design verletzt?

Sie können Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzenden Produkte fordern.

Zusammenfassung

Das Design ist das richtige Schutzrecht für die äußere Erscheinung Ihrer Produkte – schnell einzutragen, kosteneffizient, bis zu 25 Jahre schützend. Ich berate Sie gerne zu Schutzfähigkeit, Strategie, Sammelanmeldungen und Kombination mit Patent- und Markenschutz.