Schutzrechte
✏️ Designs
Ästhetische Produktgestaltung rechtlich schützen – national und international
Was ist ein Design?
Ein eingetragenes Design schützt das sichtbare Erscheinungsbild eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Maßgeblich können insbesondere Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe sein. Geschützt wird die konkret wiedergegebene Gestaltung, nicht eine technische Funktion als solche.
Voraussetzungen für Designschutz
- Neuheit: Vor dem maßgeblichen Anmelde- beziehungsweise Prioritätstag darf grundsätzlich kein identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein.
- Eigenart: Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck vorbekannter Designs unterscheiden.
- Eindeutige Wiedergabe: Die eingereichten Darstellungen müssen die Merkmale, für die Schutz beansprucht wird, klar erkennen lassen.
Design und andere Schutzrechte
| Schutzrecht | Schutzobjekt | Schutzdauer | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Design | Sichtbares Erscheinungsbild | Bis zu 25 Jahre | Produktgestaltung, Form, Farbe, digitale Gestaltung |
| Patent | Technische Erfindung | Bis zu 20 Jahre | Technische Lösungen und Funktionen |
| Marke | Kennzeichen, etwa Name oder Logo | Unbegrenzt verlängerbar | Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen |
| Urheberrecht | Persönliche geistige Schöpfung | Regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers | Künstlerische und gestalterische Werke |
Nationale, europäische und internationale Designanmeldungen
🇩🇪 Eingetragenes deutsches Design (DPMA)
- Schutzgebiet: Deutschland
- Schutzdauer: zunächst 5 Jahre, verlängerbar bis auf höchstens 25 Jahre
- Amtliche Anmeldegebühr: elektronisch mindestens 60 €; in Papierform mindestens 70 €
- Das DPMA prüft vor der Eintragung insbesondere formelle Voraussetzungen, nicht aber umfassend Neuheit und Eigenart
🇪🇺 Eingetragenes EU-Design (EUIPO)
- Schutzgebiet: gesamte Europäische Union
- Schutzdauer: zunächst 5 Jahre, verlängerbar bis auf höchstens 25 Jahre
- Amtliche Anmeldegebühr für ein Design: 350 €
- Amtliche Gebühr für jedes weitere Design einer Mehrfachanmeldung: 125 €
🇪🇺 Nicht eingetragenes EU-Design
- Entsteht ohne Anmeldung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- Schutzdauer: 3 Jahre ab der ersten öffentlichen Zugänglichmachung in der Europäischen Union
- Schutz gegen Nachahmung, nicht gegen unabhängig geschaffene parallele Gestaltungen
🌍 Internationale Registrierung nach dem Haager System
- Zentrale internationale Anmeldung mit Benennung ausgewählter Vertragsparteien
- Kein einheitliches „Welt-Design“; Schutz und Prüfung richten sich in den benannten Gebieten nach den jeweils anwendbaren Regeln
- Gebühren hängen unter anderem von Zahl der Designs, Darstellungen und benannten Vertragsparteien ab
Mehrfach- beziehungsweise Sammelanmeldung
Mehrere Designs können in einer Anmeldung zusammengefasst werden. Beim DPMA sind grundsätzlich bis zu 100 Designs möglich. Die elektronische Gebühr beträgt 6 € je Design, mindestens jedoch 60 €; bei Einreichung in Papierform 7 € je Design, mindestens jedoch 70 €. Beim EUIPO beträgt die Gebühr für das erste Design 350 € und für jedes weitere Design einer Mehrfachanmeldung 125 €.
Das nicht eingetragene EU-Design
✅ Vorteile
- Keine Anmeldung und keine Anmeldegebühr
- Schutz kann unmittelbar mit der maßgeblichen Offenbarung entstehen
- Kann für kurzlebige Produktgestaltungen interessant sein
⚠️ Einschränkungen
- Nur drei Jahre Schutzdauer
- Schutz setzt eine Nachahmung voraus
- Kein Schutz gegen unabhängige Parallelentwicklungen
- Entstehung, Offenbarungszeitpunkt und Nachahmung können im Streitfall beweisbedürftig sein
Ungefähre Kostenrahmen
| Leistung | Ungefährer Kostenrahmen |
|---|---|
| DE-Designanmeldung (1 Design) | 500 – 1.000 € |
| DE-Sammelanmeldung (bis 10 Designs) | 800 – 1.500 € |
| EU-Designanmeldung (1 Design) | 700 – 1.200 € |
| EU-Mehrfachanmeldung (bis 10 Designs) | 1.200 – 2.000 € |
| Internationale Registrierung (Haager System) | 1.500 – 3.000 € |
| Verlängerung | Abhängig von Schutzgebiet und Verlängerungsperiode |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau schützt ein Design?
Geschützt wird das in den eingereichten Darstellungen wiedergegebene Erscheinungsbild. Der Schutzumfang richtet sich nach dem Gesamteindruck und nicht nach einer abstrakten Gestaltungsidee oder der technischen Funktion als solcher.
Können auch digitale Produkte und Benutzeroberflächen geschützt werden?
Grundsätzlich ja. Grafische Benutzeroberflächen, Icons, grafische Symbole sowie animierte oder wechselnde sichtbare Gestaltungsmerkmale können designfähig sein. Die technische Funktion oder die bloße Nutzererfahrung als solche wird dadurch nicht geschützt.
Kann ich mein Design vor der Anmeldung veröffentlichen?
Im deutschen und europäischen Designrecht kann für bestimmte eigene Offenbarungen eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist greifen. Dennoch ist eine Anmeldung vor der Veröffentlichung regelmäßig sicherer, insbesondere weil andere Staaten keine entsprechende Schonfrist kennen müssen und Beweisfragen vermieden werden.
Was ist eine Sammel- oder Mehrfachanmeldung?
Dabei werden mehrere rechtlich selbstständige Designs in einer Anmeldung zusammengefasst. Beim DPMA können grundsätzlich bis zu 100 Designs enthalten sein.
Wie lange ist ein eingetragenes Design gültig?
Der Schutz beginnt mit einer fünfjährigen Schutzperiode und kann in weiteren Fünfjahresperioden auf insgesamt höchstens 25 Jahre verlängert werden. Die erforderlichen Verlängerungsgebühren müssen rechtzeitig gezahlt werden.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Designverletzung?
Je nach Sachverhalt können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Beseitigung beziehungsweise Vernichtung in Betracht kommen. Voraussetzungen und Umfang müssen im Einzelfall geprüft werden.
Zusammenfassung
Designschutz kann die sichtbare Gestaltung physischer und digitaler Erzeugnisse sichern. Entscheidend sind eine geeignete Anmeldestrategie und Darstellungen, die den gewünschten Schutzgegenstand eindeutig wiedergeben. Ich berate Sie gerne zu Schutzfähigkeit, Darstellungen, deutschen und europäischen Anmeldungen, Mehrfachanmeldungen sowie zur Kombination mit Patent-, Marken- und Urheberrecht.
