Wissen · Beitrag 2

Vom Stand der Technik zum Erfindungsgedanken

Wie bekannte Lösungen ausgewertet, technische Unterschiede erkannt und zu einem tragfähigen allgemeinen Erfindungsgedanken weiterentwickelt werden.

Warum der Stand der Technik den Ausgangspunkt bildet

Eine technische Entwicklung ist nicht allein deshalb patentfähig, weil sie für den Erfinder neu erscheint oder im eigenen Unternehmen bislang nicht eingesetzt wurde. Maßgeblich ist, was vor dem maßgeblichen Anmelde- oder Prioritätstag bereits zum Stand der Technik gehörte und wie sich die vorgeschlagene Lösung davon unterscheidet.

Die Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik dient deshalb nicht nur der Suche nach identischen Lösungen. Sie hilft vor allem dabei, den tatsächlichen technischen Beitrag der Erfindung zu erkennen: Welche Merkmale sind bereits bekannt? Welche Unterschiede verbleiben? Welche technischen Wirkungen entstehen durch diese Unterschiede? Und welcher allgemeine Erfindungsgedanke lässt sich daraus ableiten?

Der entscheidende Perspektivwechsel: Nicht die persönliche Entwicklungsgeschichte, sondern der objektive Vergleich mit dem öffentlich zugänglichen technischen Wissen bestimmt, worin die mögliche Erfindung liegt.

Grundlage

Was zum Stand der Technik gehören kann

Zum Stand der Technik können grundsätzlich alle Kenntnisse gehören, die der Öffentlichkeit vor dem maßgeblichen Tag zugänglich waren. Auf den Ort, die Sprache oder die Art der Offenbarung kommt es dabei nicht entscheidend an. Neben Patentdokumenten sind deshalb zahlreiche weitere Quellen zu berücksichtigen.

Schriftliche Quellen

  • Patentschriften und veröffentlichte Patentanmeldungen
  • Fachbücher, Fachartikel und Abschlussarbeiten
  • Produktunterlagen, Bedienungsanleitungen und Datenblätter
  • Internetseiten, Onlinearchive und öffentliche Datenbanken

Mündliche und praktische Offenbarungen

  • Vorträge und Schulungen
  • Messevorführungen und Ausstellungen
  • öffentliche Benutzung einer technischen Lösung
  • Verkauf, Lieferung oder sonstige Zugänglichmachung

Eigene Vorveröffentlichungen

  • Beiträge des Erfinders oder Anmelders
  • Präsentationen gegenüber nicht gebundenen Dritten
  • öffentliche Produktankündigungen
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen und Hochschularbeiten
Besondere Fallgestaltungen: Bei älteren Rechten, unveröffentlichten früheren Patentanmeldungen, Prioritäten oder streitiger öffentlicher Zugänglichkeit können besondere Regeln gelten. Der genaue rechtliche Status einer Quelle sollte dann gesondert geprüft werden.

Recherche

Vom technischen Umfeld zur relevanten Ausgangslösung

Eine Recherche beginnt selten mit einem perfekten Suchbegriff. Technische Bezeichnungen unterscheiden sich zwischen Branchen, Unternehmen, Sprachen und Zeiträumen. Außerdem kann dieselbe Funktion durch sehr unterschiedliche Begriffe beschrieben werden.

Technische Funktionen bestimmen

Welche Aufgabe erfüllen die wesentlichen Komponenten oder Verfahrensschritte? Funktionsbegriffe führen häufig weiter als Produktnamen oder interne Projektbezeichnungen.

Synonyme und alternative Beschreibungen sammeln

Welche anderen Fachbegriffe, Übersetzungen, Oberbegriffe oder wirkungsbezogenen Formulierungen könnten dieselbe Technik beschreiben?

Patentklassifikationen einbeziehen

IPC- und CPC-Klassen ermöglichen eine weitgehend sprachunabhängige Suche in bestimmten technischen Gebieten und ergänzen die reine Stichwortrecherche.

Treffer auswerten und die Suche nachführen

Relevante Dokumente liefern neue Begriffe, Klassifikationen, Anmelder und zitierte Veröffentlichungen. Die Recherche wird dadurch schrittweise genauer.

Keine vorschnelle Festlegung: Das erste ähnlich wirkende Dokument ist nicht zwangsläufig der beste Ausgangspunkt. Mehrere technisch sinnvolle Ausgangslösungen können parallel betrachtet werden müssen.

Dokumentenanalyse

Patentdokumente technisch lesen

Eine Patentschrift sollte nicht nur nach einzelnen Wörtern durchsucht werden. Maßgeblich ist ihr technischer Offenbarungsgehalt. Dazu sind Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen im Zusammenhang zu betrachten.

Zu untersuchen

  • Welcher technische Gegenstand wird tatsächlich beschrieben?
  • Welche Merkmale werden gemeinsam offenbart?
  • Welche Beziehungen bestehen zwischen den Merkmalen?
  • Welche Funktion und Wirkung werden ihnen zugeordnet?
  • Welche Varianten und Ausführungsformen sind enthalten?

Zu vermeiden

  • nur Titel und Zusammenfassung zu lesen
  • einzelne Fundstellen aus ihrem Zusammenhang zu lösen
  • Zeichnungen ohne die zugehörige Beschreibung zu deuten
  • die eigene Lösung rückblickend in das Dokument hineinzulesen
  • bloße Möglichkeiten mit einer konkreten Offenbarung gleichzusetzen
Offenbarung statt Wortgleichheit: Ein Merkmal kann auch ohne identische Bezeichnung offenbart sein. Umgekehrt beweist die Verwendung desselben Begriffs noch nicht, dass technisch dasselbe gemeint ist.

Arbeitsmittel

Die Lösung in technische Merkmale gliedern

Für einen belastbaren Vergleich wird die vorgeschlagene Lösung zunächst in technische Merkmale zerlegt. Dabei sollten nicht nur vorhandene Bauteile, sondern auch Anordnungen, Beziehungen, Zustände und Verfahrensabläufe erfasst werden.

Strukturelle Merkmale

Bauteile, Schichten, Werkstoffe, Geometrien, Schnittstellen und räumliche Anordnungen.

Funktionale Merkmale

Technische Fähigkeiten oder Funktionen, die durch eine geeignete Ausgestaltung verwirklicht werden.

Verfahrensmerkmale

Schritte, Bedingungen, Reihenfolgen, Regelvorgänge sowie zeitliche oder logische Beziehungen.

Eine Vergleichstabelle kann anschließend für jedes Merkmal festhalten, ob und an welcher Stelle es in einem Dokument offenbart ist. Ebenso wichtig ist die Spalte für Anmerkungen: Ist die Offenbarung ausdrücklich, ergibt sie sich technisch unmittelbar, oder beruht die Zuordnung nur auf einer Vermutung?

Merkmalskombination beachten: Ein technischer Gegenstand besteht nicht nur aus isolierten Einzelmerkmalen. Häufig liegt der entscheidende Unterschied gerade in ihrer besonderen Verbindung oder ihrem Zusammenwirken.

Erste Prüfungsstufe

Neuheit: alle Merkmale in einer Offenbarung

Für die Neuheitsprüfung ist grundsätzlich zu untersuchen, ob ein einzelner Gegenstand des Stands der Technik die betrachtete Merkmalskombination vollständig offenbart. Es genügt nicht, fehlende Merkmale beliebig aus mehreren voneinander unabhängigen Dokumenten zusammenzusetzen.

Nicht ausreichend

Dokument A zeigt einen Teil der Merkmale und Dokument B den verbleibenden Teil. Allein daraus folgt noch nicht, dass die gesamte Kombination bereits in einer einzigen Offenbarung vorhanden war.

Möglicherweise neuheitsschädlich

Ein einziges Dokument oder eine einzige sonstige Offenbarung zeigt sämtliche Merkmale in ihrer maßgeblichen Kombination ausdrücklich oder technisch unmittelbar und eindeutig.

„Ähnlich“ ist deshalb nicht gleichbedeutend mit „nicht neu“. Schon ein tatsächliches Unterschiedsmerkmal kann die Neuheit begründen. Damit ist jedoch noch nicht entschieden, ob dieser Unterschied auch auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.

Neuheit und erfinderische Tätigkeit trennen: Mehrere Quellen dürfen nicht einfach zu einer neuheitsschädlichen Gesamtoffenbarung zusammengesetzt werden. Bei der späteren Prüfung der erfinderischen Tätigkeit können weitere Quellen und das allgemeine Fachwissen dagegen eine Rolle spielen.

Unterschiedsanalyse

Die tatsächlichen Unterscheidungsmerkmale bestimmen

Ist eine geeignete Ausgangslösung gefunden, werden die Merkmale der vorgeschlagenen Lösung einzeln mit ihr verglichen. Dabei ist sorgfältig zwischen einem sprachlichen Unterschied und einem technischen Unterschied zu trennen.

Leitfragen für jedes mögliche Unterscheidungsmerkmal

  1. Ist das Merkmal in der Ausgangslösung ausdrücklich beschrieben?
  2. Ergibt es sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dem technischen Zusammenhang?
  3. Ist lediglich ein anderer Begriff für dieselbe technische Ausgestaltung verwendet?
  4. Unterscheidet sich nur ein Wert, ein Bereich oder eine Dimension?
  5. Liegt der Unterschied in der Kombination oder im Zusammenwirken mehrerer Merkmale?
Ergebnis dokumentieren: Die tragfähigen Unterscheidungsmerkmale sollten mit genauer Fundstelle und kurzer technischer Begründung festgehalten werden. Das erleichtert die weitere Prüfung und verhindert, dass vermeintliche Unterschiede später unbemerkt wegfallen.

Technischer Beitrag

Welche Wirkung haben die Unterschiede?

Ein Unterscheidungsmerkmal ist nicht schon deshalb erfinderisch, weil es in der Ausgangslösung fehlt. Entscheidend ist zunächst, welche technische Wirkung durch dieses Merkmal oder durch das Zusammenwirken mehrerer Unterscheidungsmerkmale erreicht wird.

Mögliche technische Wirkungen

  • geringerer Energie- oder Materialbedarf
  • höhere Genauigkeit oder Reproduzierbarkeit
  • verbesserte Stabilität oder Lebensdauer
  • schnellere oder zuverlässigere Verarbeitung
  • vereinfachte Herstellung oder Wartung
  • Verringerung einer technischen Störung

Erforderliche Zuordnung

  • Welches Merkmal verursacht die Wirkung?
  • Entsteht sie erst durch mehrere Merkmale gemeinsam?
  • Unter welchen Bedingungen tritt sie ein?
  • Gilt sie über die gesamte betrachtete Verallgemeinerung?
  • Ist sie technisch begründet oder durch Daten gestützt?

Wirken verschiedene Merkmalsgruppen unabhängig voneinander, können mehrere technische Teilaufgaben vorliegen. Besteht dagegen eine funktionale Wechselwirkung, sollte die gemeinsame Wirkung der Merkmalskombination betrachtet werden.

Keine Wirkung ohne Grundlage: Eine vorteilhafte Wirkung sollte nicht allein deshalb angenommen werden, weil sie für die Argumentation hilfreich wäre. Sie muss aus der Anmeldung und dem technischen Zusammenhang zumindest nachvollziehbar hervorgehen und gegebenenfalls durch Versuche oder Messwerte gestützt werden.

Problem-Lösungs-Ansatz

Die objektive technische Aufgabe formulieren

Ausgehend von der relevanten Ausgangslösung, den Unterscheidungsmerkmalen und deren technischen Wirkungen lässt sich die objektive technische Aufgabe formulieren. Sie beschreibt, welche technische Veränderung oder Verbesserung gegenüber der Ausgangslösung erreicht werden soll.

Eine geeignete Aufgabe

  • knüpft an eine festgestellte technische Wirkung an,
  • bleibt gegenüber der konkreten Lösung neutral,
  • ist weder unnötig eng noch inhaltsleer allgemein und
  • kann bei neuem Stand der Technik angepasst werden.

Eine ungeeignete Aufgabe

  • nimmt das entscheidende Lösungsmerkmal bereits vorweg,
  • beruht nur auf einem wirtschaftlichen Wunsch,
  • behauptet eine nicht belegbare Wirkung oder
  • beschreibt lediglich, eine „bessere Lösung“ bereitzustellen.
Die Aufgabe kann sich verändern: Die im Entwicklungsprojekt ursprünglich gestellte Aufgabe ist nicht zwangsläufig mit der objektiven technischen Aufgabe identisch. Wird ein näherer Stand der Technik gefunden, müssen Unterschiede, Wirkungen und Aufgabe gegebenenfalls neu bestimmt werden.

Erfindungsgedanke

Vom konkreten Unterschied zum allgemeinen Konzept

Der Erfindungsgedanke ist mehr als die Beschreibung des vorhandenen Ausführungsbeispiels. Er bringt zum Ausdruck, durch welches technische Prinzip eine bestimmte Wirkung gegenüber der bekannten Ausgangslösung erreicht wird.

Konkrete Ausführung benennen

Welche Merkmale besitzt der tatsächlich entwickelte Prototyp oder das erprobte Verfahren?

Tragende Merkmale bestimmen

Welche Merkmale sind für die maßgebliche technische Wirkung erforderlich, und welche sind lediglich bevorzugte Einzelheiten?

Gemeinsames technisches Prinzip formulieren

Welche übergeordnete Merkmalsbeziehung verbindet die konkrete Lösung mit technisch gleichwirkenden Varianten?

Grenzen der Verallgemeinerung prüfen

Bleibt die technische Wirkung über die beabsichtigte Breite erhalten und ist die Verallgemeinerung durch die ursprüngliche Offenbarung getragen?

Ein tragfähiger Erfindungsgedanke verbindet drei Ebenen: die unterscheidenden technischen Merkmale, deren nachvollziehbare Wirkung und die daraus abgeleitete technische Aufgabe.

Zweite Prüfungsstufe

Naheliegende Weiterbildung oder erfinderischer Schritt?

Ist die vorgeschlagene Lösung neu, bleibt zu prüfen, ob sie sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben hätte. Ausgangspunkt ist dabei nicht das Wissen um die fertige Erfindung, sondern die Situation vor dem maßgeblichen Tag.

Nicht nur „Könnte der Fachmann?“, sondern „Würde er?“

Die bloße Möglichkeit, eine bekannte Lösung zu verändern oder zwei Lehren miteinander zu kombinieren, genügt nicht ohne Weiteres. Zu untersuchen ist, ob der Stand der Technik, das allgemeine Fachwissen oder die technische Aufgabe dem Fachmann einen Anlass gegeben hätten, gerade in Richtung der vorgeschlagenen Lösung vorzugehen und dabei die erwartete Wirkung zu erzielen.

Gesichtspunkte für ein Naheliegen

  • konkreter Hinweis auf die betreffende Maßnahme
  • übliche fachmännische Anpassung mit vorhersehbarer Wirkung
  • bekannte Lösung desselben technischen Teilproblems
  • naheliegende Auswahl aus wenigen gleichwertigen Möglichkeiten

Gesichtspunkte gegen ein Naheliegen

  • unerwartete technische Wirkung
  • funktionales Zusammenwirken statt bloßer Aneinanderreihung
  • Abkehr von der üblichen Entwicklungsrichtung
  • technisches Vorurteil oder widersprechende Hinweise
Rückschau vermeiden: Sobald die fertige Lösung bekannt ist, erscheinen ihre Schritte häufig einfacher und folgerichtiger, als sie es zuvor waren. Eine Begründung darf deshalb nicht erst mit Kenntnis der Erfindung aus verstreuten Fundstellen zusammengesetzt werden.

Vorbereitung der Anmeldung

Hauptlösung und abgestufte Positionen entwickeln

Die Analyse kann mehrere technisch sinnvolle Ebenen ergeben. Ein allgemeiner Erfindungsgedanke beschreibt die breiteste noch tragfähige Lösung. Weitere Merkmalskombinationen konkretisieren bestimmte Wirkungen, Anwendungen oder Ausführungsformen.

Allgemeine Lösung

Die Merkmale, die das grundlegende technische Prinzip und seine maßgebliche Wirkung tragen.

Abgestufte Konkretisierungen

Zusätzliche Merkmale, die gegenüber weiterem Stand der Technik Bedeutung gewinnen oder besondere Wirkungen absichern können.

Ausführungsbeispiele

Konkrete Umsetzungen, Werte, Materialien und Varianten, welche die technische Lehre nachvollziehbar erläutern.

Bewusste Abgrenzung: In diesem Arbeitsschritt werden geeignete technische Positionen vorbereitet. Wie daraus ein Hauptanspruch, Unteransprüche und weitere Rückzugspositionen formuliert werden, behandeln die folgenden Beiträge der Reihe.

Aus der Praxis

Typische Fehler bei der Ermittlung des Erfindungsgedankens

  • Die Recherche beschränkt sich auf den Produktnamen oder identische Begriffe.
  • Titel und Zusammenfassung eines Dokuments werden mit dessen vollständiger Offenbarung gleichgesetzt.
  • Mehrere Dokumente werden bei der Neuheitsprüfung unzulässig zusammengesetzt.
  • Ein bloßer sprachlicher Unterschied wird als technischer Unterschied behandelt.
  • Eine vorteilhafte Wirkung wird ohne technische Ursache behauptet.
  • Die objektive Aufgabe enthält bereits das entscheidende Lösungsmerkmal.
  • Die persönliche Entwicklungsschwierigkeit wird als Nachweis der erfinderischen Tätigkeit angesehen.
  • Die fertige Lösung wird rückblickend als zwangsläufiger Entwicklungsweg dargestellt.

Checkliste

Ist der Erfindungsgedanke nachvollziehbar hergeleitet?

Recherche und Vergleich

  • Der maßgebliche Tag ist geklärt.
  • Suchbegriffe, Synonyme und Klassifikationen wurden verwendet.
  • Mehrere geeignete Ausgangslösungen wurden geprüft.
  • Die Dokumente wurden vollständig und im Zusammenhang gelesen.
  • Die vorgeschlagene Lösung wurde in technische Merkmale gegliedert.
  • Fundstellen und Offenbarungsart wurden dokumentiert.

Wirkung und Erfindungsgedanke

  • Neuheit und erfinderische Tätigkeit wurden getrennt betrachtet.
  • Die tatsächlichen Unterscheidungsmerkmale stehen fest.
  • Die technischen Wirkungen sind den Unterschieden zugeordnet.
  • Die objektive technische Aufgabe nimmt die Lösung nicht vorweg.
  • Eine mögliche Veranlassung des Fachmanns wurde untersucht.
  • Die Grenzen der Verallgemeinerung wurden geprüft.

Häufige Fragen

FAQ zu Stand der Technik und Erfindungsgedanke

Gehören nur Patentdokumente zum Stand der Technik?

Nein. Auch Fachliteratur, Vorträge, Internetveröffentlichungen, Produkte, öffentliche Benutzungen und andere zugängliche technische Informationen können zum Stand der Technik gehören. Patentdokumente sind besonders wichtig, weil sie technische Lösungen systematisch und häufig sehr ausführlich beschreiben.

Ist eine Lösung nicht mehr neu, wenn alle Merkmale irgendwo bekannt sind?

Nicht zwangsläufig. Für die Neuheit ist grundsätzlich maßgeblich, ob eine einzelne Offenbarung die betrachtete Merkmalskombination vollständig zeigt. Die Verteilung einzelner Merkmale auf mehrere unabhängige Quellen betrifft eher die anschließende Prüfung der erfinderischen Tätigkeit.

Was ist der nächstliegende Stand der Technik?

Damit wird in der europäischen Prüfungspraxis ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bezeichnet. Er betrifft regelmäßig einen ähnlichen Zweck oder ein verwandtes technisches Gebiet und weist eine geeignete Kombination bekannter Merkmale auf. Es kann mehrere vertretbare Ausgangspunkte geben.

Warum ist die technische Wirkung so wichtig?

Sie verbindet das Unterscheidungsmerkmal mit der objektiven technischen Aufgabe. Ohne diese Zuordnung bleibt häufig unklar, welchen technischen Beitrag der Unterschied leistet und weshalb die betreffende Maßnahme nicht lediglich eine beliebige Variante sein soll.

Darf die technische Aufgabe die Lösung nennen?

Die objektive technische Aufgabe sollte keine Hinweise enthalten, die das entscheidende Lösungsmerkmal bereits vorwegnehmen. Anderenfalls kann die anschließende Beurteilung des Naheliegens durch Kenntnis der Erfindung verzerrt werden.

Beweist eine überraschende Wirkung die erfinderische Tätigkeit?

Eine unerwartete technische Wirkung kann ein wichtiger Gesichtspunkt sein. Sie muss jedoch technisch nachvollziehbar sein, zur betrachteten Merkmalskombination gehören und über die beanspruchte beziehungsweise angestrebte Breite tragen. Die Gesamtbeurteilung bleibt vom jeweiligen Stand der Technik abhängig.

Ist die im Projekt gestellte Aufgabe immer die objektive technische Aufgabe?

Nein. Die objektive Aufgabe wird aus dem tatsächlich relevanten Stand der Technik, den Unterscheidungsmerkmalen und deren Wirkungen hergeleitet. Sie kann deshalb von der ursprünglichen internen Entwicklungsaufgabe abweichen.

Wann ist die Recherche abgeschlossen?

Absolute Vollständigkeit lässt sich in der Praxis kaum garantieren. Die Recherche sollte jedenfalls die wesentlichen technischen Funktionen, naheliegende Begriffe, einschlägige Klassifikationen und relevante Ausgangslösungen abdecken. Umfang und Tiefe richten sich nach Zweck, Entwicklungsstand, Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung.

Zusammenfassung

Der Erfindungsgedanke entsteht aus dem technischen Vergleich

Ein belastbarer Erfindungsgedanke lässt sich nicht allein aus dem Prototyp ableiten. Er entsteht durch den strukturierten Vergleich mit dem Stand der Technik und die technische Bewertung der verbleibenden Unterschiede.

  • Der Stand der Technik wird funktions- und merkmalsbezogen recherchiert.
  • Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden als getrennte Fragen behandelt.
  • Unterscheidungsmerkmale werden nicht nur benannt, sondern ihren technischen Wirkungen zugeordnet.
  • Aus den Wirkungen wird eine lösungsneutrale objektive technische Aufgabe abgeleitet.
  • Der allgemeine Erfindungsgedanke verbindet Merkmale, Wirkung und Aufgabe zu einem tragfähigen technischen Konzept.
Das Ergebnis: Eine nachvollziehbare Grundlage für die anschließende Formulierung eines Hauptanspruchs und abgestufter weiterer Schutzpositionen.

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Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtliche Beratung oder Recherche im konkreten Einzelfall.