Zusammenarbeit
Wie ich arbeite
Persönlich, technisch fundiert und mit klar abgestimmtem Auftrag. Sie sollen wissen, was als Nächstes geschieht, welche Entscheidungen anstehen und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Mein Arbeitsprinzip
Schutzrechtsarbeit beginnt mit genauem Zuhören. Bevor ich eine Anmeldung, Recherche oder Stellungnahme ausarbeite, klären wir die technische Ausgangslage, das wirtschaftliche Ziel und den gewünschten Umfang meiner Tätigkeit.
Direkte Kommunikation
Technische und strategische Fragen besprechen Sie unmittelbar mit mir.
Abgestimmter Umfang
Leistung, Prioritäten, Termine und Kostenrahmen werden vor Arbeitsbeginn festgelegt.
Nachvollziehbare Empfehlungen
Sie erhalten nicht nur ein Ergebnis, sondern auch eine verständliche Einordnung der Möglichkeiten, Risiken und nächsten Schritte.
Typischer Ablauf eines neuen Mandats
Erste Kontaktaufnahme
Sie schildern Ihr Anliegen zunächst allgemein per Telefon oder E-Mail. Zur Konfliktprüfung benötige ich gegebenenfalls die Namen beteiligter Unternehmen und Personen. Vertrauliche technische Einzelheiten sollten erst auf einem abgestimmten Weg übermittelt werden.
Aufgabenstellung klären
Wir besprechen Technik, Zielmärkte, bekannte Veröffentlichungen, Fristen und die gewünschte Leistung. Dabei wird auch geklärt, welche Unterlagen benötigt werden.
Mandat und Kosten abstimmen
Sie erhalten eine Beschreibung des vorgesehenen Leistungsumfangs und eine Kostenschätzung oder Vergütungsvereinbarung. Ein Mandat und die Übernahme von Fristen bestehen erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
Unterlagen ausarbeiten oder prüfen
Ich erstelle die vereinbarten Schutzrechtsunterlagen, Recherchen oder Stellungnahmen. Bei Anmeldungen erhalten Sie den Entwurf grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe.
Einreichung und Verfahren begleiten
Im vereinbarten Umfang übernehme ich Einreichungen und Korrespondenz mit den zuständigen Ämtern. Bescheide und Entscheidungsoptionen werden erläutert, bevor wesentliche Schritte veranlasst werden.
Fristen und Bestand verwalten
Soweit ausdrücklich beauftragt, werden amtliche und gesetzliche Fristen sowie vereinbarte Erinnerungen überwacht. Jahres- und Verlängerungsgebühren können je nach Mandatsumfang durch die Kanzlei oder einen gesonderten Dienstleister verwaltet werden.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Bei technischen Erfindungen
- verständliche Beschreibung des technischen Problems
- Skizzen, Zeichnungen, Fotos oder Funktionsdiagramme
- Unterschiede zu bekannten Lösungen
- denkbare Varianten und Alternativen
- bereits erfolgte oder geplante Veröffentlichungen
- Namen und Beiträge möglicher Erfinder
Bei Marken, Designs und Recherchen
- gewünschtes Zeichen oder Abbildungen des Designs
- vorgesehene Waren, Dienstleistungen und Märkte
- bekannte Wettbewerber oder ältere Zeichen
- geplantes Datum der Markteinführung
- konkretes Produkt beziehungsweise Verfahren bei einer FTO-Analyse
- vorhandene Rechercheergebnisse und Fundstellen
Eigene und KI-erstellte Entwürfe
Vorhandene Entwürfe können die Zusammenarbeit beschleunigen, wenn technische Zusammenhänge und Varianten nachvollziehbar dokumentiert sind. Ein fertiger Text ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bei KI-erstellten Unterlagen prüfe ich insbesondere:
- technische Richtigkeit und innere Widersprüche
- ausreichende Offenbarung und Unterstützung der Ansprüche
- ungewollte Beschränkungen oder fehlende Ausführungsvarianten
- nicht belegte, falsch zugeordnete oder erfundene Fundstellen
- Dokumentation menschlicher Erfinderbeiträge
- Vertraulichkeits- und Veröffentlichungsrisiken
Kosten und Abrechnung
Die Kosten hängen vom technischen und rechtlichen Aufwand, dem gewünschten Schutzgebiet, vorhandenen Vorarbeiten und dem Verlauf des Verfahrens ab. Möglich sind Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine vorher vereinbarte Pauschale für klar abgegrenzte Leistungen.
Häufige Fragen
Ist die erste Kontaktaufnahme bereits ein Mandat?
Nein. Eine Mandatsübernahme – insbesondere die Übernahme von Fristen – erfolgt erst nach Konfliktprüfung, Klärung des Auftrags und ausdrücklicher Bestätigung.
Muss ich bereits eine fertige Beschreibung besitzen?
Nein. Technische Erläuterungen, Skizzen und ein Gespräch können ausreichen, um die Ausarbeitung vorzubereiten. Entscheidend ist, dass die Erfindung technisch verstanden und ausführbar beschrieben werden kann.
Kann die Zusammenarbeit vollständig aus der Ferne erfolgen?
Viele Angelegenheiten können telefonisch, per E-Mail und per Microsoft Teams bearbeitet werden. Bei komplexen Anlagen oder nicht transportablen Gegenständen kann ein Vor-Ort-Termin sinnvoll sein.
Erhalte ich einen Entwurf vor der Einreichung?
Bei Schutzrechtsanmeldungen erhalten Sie die Unterlagen grundsätzlich zur Prüfung und Freigabe. Bei besonders kurzfristigen Aufträgen muss der verfügbare Prüfungsumfang vorher abgestimmt werden.
