Wissen
Von der technischen Idee zum Schutzrecht
Einblicke in die Arbeit von Erfindern, Patentanwälten, Patentingenieuren und Patentämtern – von der Vorbereitung des Erfindergesprächs bis zur Anmelde- und Verwertungsstrategie.
Praxiswissen zu Erfindungen und Patentanmeldungen
Eine technische Idee wird nicht allein dadurch zu einem belastbaren Schutzrecht, dass sie neuartig erscheint oder in einer Patentanmeldung ausführlich beschrieben wird. Entscheidend ist vielmehr, die technische Lehre richtig zu erfassen, sie gegenüber dem Stand der Technik abzugrenzen und in einer Form darzustellen, die den rechtlichen und formalen Anforderungen genügt.
Diese Wissensreihe gibt einen Einblick in den Weg vom ersten Erfindergespräch bis zur ausgearbeiteten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Sie erläutert zugleich, wie Patentanwälte, Patentingenieure und Patentämter technische Erfindungen betrachten und welche Gesichtspunkte für die Prüfung und den späteren Schutzumfang bedeutsam sind.
Zielgruppen
Für wen sind diese Beiträge bestimmt?
Erfinder
Erfinder erhalten einen Einblick in die Entstehung einer Patentanmeldung und erfahren, welche technischen Informationen, Alternativen, Zeichnungen und Nachweise für eine sachgerechte Ausarbeitung benötigt werden.
Selbstanmelder
Wer eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung selbst vorbereiten möchte, findet Hinweise zum Aufbau der Unterlagen, zur Formulierung der Ansprüche und zu typischen Fehlern, die nach dem Anmeldetag nur schwer korrigiert werden können.
Patentingenieure und Patentabteilungen
Jüngere Mitarbeiter erhalten Anregungen für Erfindergespräche, Merkmalsanalysen, Rückzugspositionen, Zeichnungen sowie die sachliche Kontrolle einer Anmeldung vor ihrer Freigabe.
Arbeitsablauf
Wie aus einer Erfindung eine Anmeldung entsteht
Technische Lösung erfassen
Ausgangspunkt sind das Erfindergespräch, vorhandene Zeichnungen, Prototypen, Versuchsunterlagen und die Erläuterung der technischen Funktionsweise.
Stand der Technik und Unterschiede untersuchen
Bekannte Lösungen werden ausgewertet. Anschließend wird ermittelt, durch welche technischen Merkmale und Wirkungen sich die vorgeschlagene Lösung davon unterscheidet.
Schutzgegenstand und Rückzugspositionen entwickeln
Der allgemeine Erfindungsgedanke wird herausgearbeitet. Hauptanspruch, Unteransprüche und weitere Offenbarungsstellen werden aufeinander abgestimmt.
Anmeldung ausarbeiten und kontrollieren
Ansprüche, Beschreibung, Figuren, Bezugszeichen und Zusammenfassung werden erstellt und auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und ausreichende Offenbarung geprüft.
Einblick in die Arbeit eines Patentanwalts
Die Arbeit eines Patentanwalts beginnt regelmäßig nicht erst mit dem Schreiben der Anmeldung. Zunächst muss die technische Lösung verstanden werden. Dazu gehören Gespräche mit den Erfindern, die Sichtung von Zeichnungen und Versuchsunterlagen sowie die Klärung, wodurch sich die vorgeschlagene Lösung von bereits bekannten Lösungen unterscheidet.
Anschließend ist zu entscheiden, welcher allgemeine technische Gedanke geschützt werden soll. Ein zu enger Anspruch kann leicht umgangen werden. Ein zu weiter Anspruch kann dagegen am Stand der Technik scheitern oder durch die ursprüngliche Offenbarung nicht ausreichend gestützt sein.
Die Ausarbeitung besteht deshalb nicht lediglich darin, eine Erfinderschilderung in eine juristische Sprache zu übertragen. Sie verlangt eine Verbindung aus technischem Verständnis, patentrechtlicher Einordnung und vorausschauender Anspruchsstrategie.
Wie Patentämter eine Anmeldung betrachten
Ein Patentamt beurteilt nicht unmittelbar, wie viel Zeit, Mühe oder Geld der Erfinder persönlich in seine Entwicklung investiert hat. Maßgeblich sind vor allem die eingereichten Anmeldungsunterlagen und der objektiv feststellbare Stand der Technik.
Im Prüfungsverfahren wird insbesondere untersucht,
- ob die beanspruchte Erfindung neu ist,
- ob sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht,
- ob sie gewerblich anwendbar ist,
- ob sie ausreichend deutlich und vollständig offenbart wurde,
- ob die Patentansprüche klar und durch die Beschreibung gestützt sind und
- ob spätere Änderungen in den ursprünglich eingereichten Unterlagen offenbart waren.
Hinweise für Erfinder und Selbstanmelder
Eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung kann grundsätzlich auch ohne patentanwaltliche Vertretung eingereicht werden, soweit keine besondere Vertretungspflicht besteht. Die eigentliche Schwierigkeit liegt jedoch meist nicht im Ausfüllen des Antragsformulars. Entscheidend sind die technische Offenbarung und die Formulierung der Schutzansprüche.
Die Beiträge sollen Erfindern, die eine Anmeldung selbst vorbereiten oder einreichen möchten, praktische Orientierung geben. Sie zeigen insbesondere,
- welche Informationen vor der Ausarbeitung gesammelt werden sollten,
- wie technische Merkmale geordnet werden können,
- wie sich Haupt- und Unteransprüche unterscheiden,
- wie eine Beschreibung aufgebaut werden kann,
- worauf bei Zeichnungen und Bezugszeichen zu achten ist und
- welche Fehler nach dem Anmeldetag nur schwer oder nicht mehr korrigiert werden können.
Die Hinweise können helfen, eine Erfindung strukturierter darzustellen und ein Gespräch mit einem Patentanwalt oder Patentamt besser vorzubereiten. Sie ersetzen jedoch keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Hinweise für Patentingenieure und jüngere Mitarbeiter
Mitarbeiter in Patentabteilungen stehen häufig vor der Aufgabe, technische Gespräche mit Erfindern zu führen, Erfindungsmeldungen auszuwerten oder Unterlagen für interne oder externe Patentanwälte vorzubereiten.
Die Wissensreihe soll zusätzliche Hinweise für diese praktische Tätigkeit geben. Dazu gehören:
- die Vorbereitung und Strukturierung eines Erfindergesprächs,
- die Trennung zwischen notwendigem Merkmal und bevorzugter Ausführung,
- das Erkennen eines verallgemeinerungsfähigen Erfindungsgedankens,
- die Ermittlung von Alternativen und Umgehungslösungen,
- die Vorbereitung abgestufter Rückzugspositionen,
- die Abstimmung von Ansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen sowie
- die Prüfung einer Anmeldung vor Freigabe und Einreichung.
Gerade am Anfang der Tätigkeit können Checklisten und ein systematischer Arbeitsablauf helfen, technische Einzelheiten nicht zu übersehen und die Ergebnisse eines Erfindergesprächs nachvollziehbar zu dokumentieren.
Beitragsreihe
Vom Erfindergespräch zur Schutzrechtsstrategie
1. Das Erfindergespräch vorbereiten und führen
Welche Unterlagen benötigt werden, welche Fragen gestellt werden sollten und wie notwendige Merkmale, Varianten und Erfinderbeiträge ermittelt werden.
2. Vom Stand der Technik zum Erfindungsgedanken
Wie objektive Unterschiede, technische Wirkungen und der allgemeine Erfindungsgedanke herausgearbeitet werden.
3. Einen tragfähigen Hauptanspruch formulieren
Wie der angestrebte Schutzgegenstand durch technische Merkmale definiert wird, ohne ihn unnötig zu beschränken oder unzulässig zu verallgemeinern.
4. Unteransprüche und Rückzugspositionen aufbauen
Wie Weiterbildungen geordnet werden und weshalb abgestufte Unteransprüche im Prüfungsverfahren hilfreich sein können.
5. Die Beschreibung einer Patentanmeldung erstellen
Wie technisches Gebiet, Stand der Technik, Aufgabe, Lösung, Wirkungen, Varianten und Ausführungsbeispiele dargestellt werden.
6. Patentzeichnungen und Figurenbeschreibungen anfertigen
Wie Zeichnungen mit Inkscape vorbereitet, Bezugszeichen vergeben und Figuren technisch eindeutig beschrieben werden.
7. Schutzumfang und Umgehungsmöglichkeiten berücksichtigen
Wie konkrete Ausführungen sinnvoll verallgemeinert und wirtschaftlich relevante Alternativen in die Anmeldung aufgenommen werden.
8. Schutzrechts-, Länder- und Verwertungsstrategie
Wie Patent, Gebrauchsmuster, Länderwahl, Kosten, Durchsetzbarkeit und wirtschaftliche Verwertung miteinander zusammenhängen.
Grenzen einer allgemeinen Anleitung
Jede Erfindung besitzt andere technische, rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen. Eine allgemeine Anleitung kann deshalb weder die Patentfähigkeit einer konkreten Entwicklung bestätigen noch einen bestimmten Schutzumfang gewährleisten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits Veröffentlichungen erfolgt sind, Fristen laufen, mehrere Erfinder oder Unternehmen beteiligt sind oder Schutz im Ausland angestrebt wird. In solchen Fällen sollte vor weiteren Schritten eine individuelle Prüfung erfolgen.
